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Goldbarren: Begriffserklärung

Erstellt von Ralf Ullrich am Dienstag 3. März 2009

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Goldbarren: Begriffserklärung

Barren sind eingeschmolzene Metalle oder Halbmetalle, die in eine Form gegossen und dann zu Festkörpern erstarrt sind. Die Form bestimmt üblicherweise der Wunsch, die Barren einfach handhaben oder gut stapeln zu können. Antike Barren können – aufgrund der damals vorherrschenden Mentalität – andere Formen haben. Kleine Barren werden geprägt, größere gegossen.

Früher wurde das flüssige Roheisen direkt am Hochofen vom Abstich in Sandformen geleitet, wo das Roheisen zu Barren, den so genannten „Masseln“, erstarrte. Dieses Verfahren wird heute z.B. noch bei der Aluminiumherstellung genutzt.


Barren waren eine frühe Form des Metallgeldes, welches seit ca. 2000 v. Chr. in Gebrauch ist. Während in der Antike Barren-, Beil- und anderes Gerätegeld (Edelmetallbeile hatten die gleiche Funktion wie Barren) durchaus zirkulierendes Geld darstellten, haben heute Edelmetallbestände dieser Art eher die Aufgabe einer Währungsregulierung.

Die Höhe dieses Bestandes hat einen Einfluss auf die Stabilität der Währung und untersteht staatlicher Kontrolle. Als kursierendes Geld sind heute sowohl Münzen als auch Barren aus Edelmetall nicht mehr gebräuchlich. Lediglich als Sammelobjekt für Numismatiker und für Anleger als Anlagemünzen werden sie noch heute geprägt und verkauft.

Standardbarren sind Metallbarren mit einem hohen Gewicht und einer hohen Feinheit. Auf den Barren muss die Feinheit, die Marke des Herstellers und die Barrennummer eingestanzt sein. Die Feinheit muss bei Gold mindestens 995 erreichen, bei Silber 999 und bei Platin und Palladium 999,5. Die Barrennummer dient zur Identifikation jedes Barrens und wird vom Produzenten in einem Verzeichnis eingetragen. Ein Standardbarren Gold mit einem Feingehalt von 995 ‰ („good-delivery-Barren“) wiegt 400 oz tr, also 12,44 kg.

Barren werden heute in Gramm, Unzen oder Feinunzen angegeben. Gerade kleinere Goldbarren im Bereich von 1g – 5g finden neuerdings großen Anklang unter der Bevölkerung.

(Quelle: Wikipedia)

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